Elektronische Tretroller gelten aufgrund der erhöhten Brandgefahr ihrer Lithium-Ionen-Akkus als Sicherheitsbedenken. Daher untersagen die WSW ab dem 18. März die Mitnahme solcher Tretroller in ihren Bussen und der Schwebebahn.
Ein Piktogramm an den Fahrzeugen informiert über das Verbot. Die Hausordnung der Schwebebahn wird entsprechend angepasst, wodurch das Befahren und Abstellen von E-Tretrollern an den Stationen untersagt ist. Eine Ausnahme bilden die Verteilerebenen, die als öffentlicher Weg genutzt werden dürfen, allerdings müssen die Roller hier geschoben werden, und das Abstellen ist nicht gestattet.
E-Bikes (Pedelecs), Elektro-Rollstühle und E-Scooter (Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen) sind von dem Verbot nicht betroffen.
Ausführliche Information rund um das Thema finden Sie hier.