Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus
Die durch den Bund festgelegten Regeln für den öffentlichen Nahverkehr wurden erneuert. Demnach entfällt fortan die 3G-Regel für den ÖPNV. Ein Nachweis über Impfung, Genesung oder Test ist für die Nutzung nicht mehr nötig. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Schutzmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske) bleibt vorerst weiterhin bestehen.
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