Die WSW mobil weist darauf hin, dass nach wie vor eine Maskenpflicht für die Fahrgäste in Bussen und der Schwebebahn besteht! Die Pflicht gilt auch in unseren WSW-Cabs, im AnrufSammeltaxi und im Taxibus.
Sie müssen somit im NRW-Nahverkehr eine Bedeckung über Mund und Nase tragen. Es kann eine OP-Maske sein, empfohlen werden aber Masken mit den Standards FFP2, KN95 oder N95.
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Pflicht befreit, aber Kinder zwischen 6 und 13 müssen eine medizinische Maske tragen.
Diese Pflicht gilt jedoch nicht für die Haltestellen und Schwebebahnstationen.